Information
Kurtaxe in Portimão
Die Kurtaxe in Portimão wird für alle Gäste mit Übernachtungen in
touristischen Einrichtungen* und lokalen Beherbergungsbetrieben** in der Gemeinde Portimão erhoben,
unabhängig von Nationalität oder Wohnsitz, ab 13 Jahren, pro Person und pro Nacht, bis zu einem Höchstbetrag von 7 Nächten pro Aufenthalt.
*Hotelbetriebe (Hotels, Gasthöfe, Apartmenthotels); Feriendörfer; Touristische Wohnungen; Touristische Komplexe (Resorts); Unternehmungen des Wohnungsbautourismus; Fremdenverkehrseinrichtungen im ländlichen Raum; Camping- und Wohnwagenparks; Naturtourismus-Unternehmungen;
**Lokale Unterkünfte (Villa, Apartment, Beherbergungsbetriebe, einschließlich Hostels).
Wer ist von der taxe befreit?
- Gäste unter 13 Jahren;
- Gäste und ihre Begleitpersonen, die aus gesundheitlichen Gründen in die Gemeinde Portimão reisen, sofern sie dies durch ein Dokument über die Ernennung/Erbring ng medizinischer Dienstleistungen
oder ein gleichwertiges Dokument mit ausdrücklicher Angabe der Tage, an denen sie stattgefunden haben, nachweisen; - Gäste mit einer Behinderung von mindestens 60 %, sofern sie ein
Dokument vorlegen, aus dem diese Behinderung hervorgeht; - Gäste, die sich in Fremdenverkehrseinrichtungen aufhalten, durch ausdrückliche Bestimmung öffentlicher Einrichtungen, die sich aus
Gründen höherer Gewalt, der Ausrufung des sozialen Notstands oder des Katastrophenschutzes ergeben; - Kommerzielle Angebote oder Hobbys, die von der Fremdenverkehrseinrichtung oder dem örtlichen Beherbergungsbetrieb entwickelt werden.
Wie Hoch Die Taxe?
- 1€ pro Nacht und pro Person bis zu einem Maximum von 7 aufeinanderfolgenden Nächten pro Aufenthalt/Person, zwischen dem 1. November und dem 31. März – Nebensaison.
- 2€ pro Nacht und pro Person bis zu einem Höchstwert von 7
aufeinanderfolgenden Nächten pro Aufenthalt/Person, zwischen dem 1. April und dem 31. Oktober – Hochsaison.
Wann und wo wird sie bezahlt?
Die Kurtaxe von Portimão wird von der lokalen Fremdenverkehrseinrichtung oder Fremdenverkehrsunterkunft erhoben. Die jeweilige Zahlung ist zum Zeitpunkt der Zahlung der
Unterkunftsdienstleistungen (beim Check-in oder Check-out) in
einer einzigen Rate mit Ausstellung einer Rechnung/Quittung auf
den Namen der Person, die die Buchung vorgenommen hat, unter
Bezugnahme auf deren Nichtunterwerfung der Mehrwertsteuer
fällig.