Information

Kurtaxe in Portimão

Die Kurtaxe in Portimão wird für alle Gäste mit Übernachtungen in touristischen Einrichtungen* und lokalen Beherbergungsbetrieben** in der Gemeinde Portimão erhoben, unabhängig von Nationalität oder Wohnsitz, ab 13 Jahren, pro Person und pro Nacht, bis zu einem Höchstbetrag von 7 Nächten pro Aufenthalt.

*Hotelbetriebe (Hotels, Gasthöfe, Apartmenthotels); Feriendörfer; Touristische Wohnungen; Touristische Komplexe (Resorts); Unternehmungen des Wohnungsbautourismus; Fremdenverkehrseinrichtungen im ländlichen Raum; Camping- und Wohnwagenparks; Naturtourismus-Unternehmungen;

**Lokale Unterkünfte (Villa, Apartment, Beherbergungsbetriebe, einschließlich Hostels).

Wer ist von der taxe befreit?

  • Gäste unter 13 Jahren;
  • Gäste und ihre Begleitpersonen, die aus gesundheitlichen Gründen in die Gemeinde Portimão reisen, sofern sie dies durch ein Dokument über die Ernennung/Erbring ng medizinischer Dienstleistungen
    oder ein gleichwertiges Dokument mit ausdrücklicher Angabe der Tage, an denen sie stattgefunden haben, nachweisen;
  • Gäste mit einer Behinderung von mindestens 60 %, sofern sie ein
    Dokument vorlegen, aus dem diese Behinderung hervorgeht;
  • Gäste, die sich in Fremdenverkehrseinrichtungen aufhalten, durch ausdrückliche Bestimmung öffentlicher Einrichtungen, die sich aus
    Gründen höherer Gewalt, der Ausrufung des sozialen Notstands oder des Katastrophenschutzes ergeben;
  • Kommerzielle Angebote oder Hobbys, die von der Fremdenverkehrseinrichtung oder dem örtlichen Beherbergungsbetrieb entwickelt werden.

Wie Hoch Die Taxe?

  • 1€ pro Nacht und pro Person bis zu einem Maximum von 7 aufeinanderfolgenden Nächten pro Aufenthalt/Person, zwischen dem 1. November und dem 31. März – Nebensaison.
  • 2€ pro Nacht und pro Person bis zu einem Höchstwert von 7
    aufeinanderfolgenden Nächten pro Aufenthalt/Person, zwischen dem 1. April und dem 31. Oktober – Hochsaison.

Wann und wo wird sie bezahlt?

Die Kurtaxe von Portimão wird von der lokalen Fremdenverkehrseinrichtung oder Fremdenverkehrsunterkunft erhoben. Die jeweilige Zahlung ist zum Zeitpunkt der Zahlung der Unterkunftsdienstleistungen (beim Check-in oder Check-out) in einer einzigen Rate mit Ausstellung einer Rechnung/Quittung auf den Namen der Person, die die Buchung vorgenommen hat, unter Bezugnahme auf deren Nichtunterwerfung der Mehrwertsteuer fällig.
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